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Das Trassenpreissystem '98 der Deutschen Bahn AG - Preisdifferenzierung und Preisdiskriminierung

Verfasser

Martin Jindra

Kurzbeschreibung

Das Ziel dieser Arbeit bestand darin, das Trassenpreissystem '98 (TPS) der Deutschen Bahn AG auf Preisdiskriminierungsaspekte zu untersuchen und zu beurteilen. Das TPS hat die Aufgabe, die Preise, welche von den Transportdienstleistern für die Nutzung des Eisenbahnifrastrukturnetzes zu tragen sind, festzulegen. Durch die Gleichbehandlung der bahneigenen Unternehmen und deren Konkurrenten soll dabei ein fairer Wettbewerb ermöglicht werden. Eine besondere Anforderung an Preissysteme in diesem Sektor ist die Kostendeckung, welche aufgrund der hohen Fixkosten nicht durch Grenzkostenpreise erreicht werden kann. Den Verkehrsbetreibern werden zwei optionale Tarifsysteme angeboten. Entweder sie wählen einen einfachen linearen Tarif, oder sie erwerben durch eine fixe Markteintrittsgebühr das Recht, Trassen, auf den von ihnen gewählten Strecken, zu einem geringeren Preis nachzufragen. Im Rahmen dieser Arbeit wurde gezeigt, daß Tarifsysteme, welche aus zwei Komponenten bestehen (two-part tariffs) gegenüber Preisaufschlagsverfahren unter Effizienzgesichtspunkten überlegen sein können. Im Falle der Aufschlagsregelung ergibt sich nämlich das Problem, daß selbst wenn die Fixkosten des Netzbetreibers gedeckt sind, dieser immer noch den Aufschlag verlangen muß. Dadurch werden im Vergleich zu den zweiteiligen Tarifen, bei denen die variablen Kosten gleich den Grenzkosten sind und die fixen Kosten durch die Eintrittsgebühr gedeckt werden, weniger Transportdienstleistungen angeboten. Das TPS begegnet der, für zweiteilige Tarife typischen, Diskriminierung von kleinen Anbietern, welche die Markteintrittsgebühr nicht aufbringen können zwar mit einem optionalem Preissystem und einer weiteren Preisdifferenzierung nach Verkehrsarten. Doch führt der im System beabsichtigte Mengenrabatt, zusammen mit den Größenunterschieden zwischen der Bahn AG und ihren Konkurrenten, zu einer Kombination, welche vom Bundeskartellamt als Diskriminierung der kleinen Anbieter interpretiert wurde. In der weiteren Analyse wurde aufgezeigt, daß zusätzliche, vor allem kapazitätsabhängige Preisdiskriminierungskomponenten, diesen Zustand etwas entschärfen könnten. Es liegt dann an dem Regulierer abzuwägen, inwiefern ein gewisses Diskriminierungspotential geduldet werden kann, wenn andererseits die Outputmenge effizienter, paralleler Wettbewerb von Bahnverkehrsunternehmen gefördert und die Wohlfahrt erhöht werden kann. Aufgrund der Interdependenz dieser Ziele ist es jedoch gewiß, daß kein absolutes Optimum erreicht werden kann.

Inhaltsverzeichnis

Es liegt kein Inhaltsverzeichnis vor.

Übersicht

Art der Arbeit: Hausarbeit
Fachbereich: Verkehrswissenschaft
Hochschule: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Seiten: 21
Dateiname: bahnmj.zip
Note: 1,3
Dateigröße: 173 KB
Downloads: 276
Preis für Unternehmen: 0 EUR
Preis für Studierende: 0 EUR

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