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Vielleicht denken Sie, dass das Thema Arbeitszeugnisse für
Sie noch nicht von Interesse ist - weil Sie gerade erst in den Beruf
einsteigen. Das stimmt so nicht ganz, denn: Möglicherweise
haben Sie vor dem Studium bereits gearbeitet, vielleicht sogar schon
eine Ausbildung absolviert. Oder hatten Sie in den Semesterferien
einen Job bzw. waren Sie Praktikant/in? Wenn ja, dann dürfte
das Thema Arbeitszeugnisse auch für Sie relevant sein. Denn
in allen Fällen haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis
- das ist der gängigste Zeugnistyp. Anders als ein einfaches
Zeugnis oder eine Arbeitsbescheinigungwird im quaflifizierten Zeugnis
neben Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses auch
die Leistung und Führung (Sozialverhalten) des Arbeitnehmers
bzw. der Arbeitnehmerin beschrieben und beurteilt.
Selbst wenn es schon eine Weile her ist mit Ihrem Job oder Praktikum,
können Sie sich noch im Nachhinein ein Zeugnis ausstellen lassen.
Grundsätzlich verjährt ein Zeugnisanspruch erst nach 30
Jahren. Natürlich ist es aber immer besser, nicht zu lange
mit der Zeugnis-Beantragung zu warten.
Erste berufliche Erfahrungen dokumentieren
Aushilfs- und Nebenjobs und erst recht ein Praktikum sind eine
gute Möglichkeit, um mittels eines Zeugnisses zu dokumentieren,
wie man sich in der Arbeitswelt behauptet hat. Gerade für Sie
als BerufseinsteigerIn ist dieses Art Zeugnis ein erstes Dokument
zur Bewährung in dem, was den "Ernst des Lebens"
ausmacht. Inhaltlich sollten im Praktikums- oder Aushilfsjob-Zeugnis
grundsätzlich wie beim Arbeitszeugnis die wesentlichen Punkte
enthalten sein. Welche das sind, entnehmen Sie folgender Übersicht:
Die Überschrift:
Überlicherweise: Zeugnis; auch möglich: Arbeitszeugnis,
Dienstzeugnis. Ansonsten: Ausbildungszeugnis, Praktikumszeugnis,
Zwischenzeugnis
Einleitung
Angaben zur Person, Beruf und Beschäftigungsdauer
Positions-, Aufgaben und Tätigkeitsbeschreibung
Tätigkeitsmerkmale/Kompetenzen/Verantwortung; berufliche Entwicklung
innerhalb eines Unternehmens
Leistungsbeurteilung
Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise, Arbeitserfolge,
Fachwissen, Weiterbildungsmotivation, ggf. Mitarbeiter-Führungskompetenz,
zusammenfassende Beurteilung der Leistung
Verhaltensbeurteilung
Gegenüber Vorgesetzen/Kollegen/Dritten; weitere Anmerkungen
zum Verhalten und zusammenfassende Verhaltensbeurteilung
Abschluss
Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(auf wessen Initiative?)
Dankes-Bedauern-Formel
Dank für die geleistete Arbeit, evtl. Verständnis/Empfehlung,
Wiedereinstellungsaussage und Bedauern über den Fortgang
Zukunftswünsche
Gute Wünsche für die weitere berufliche Entwicklung
Ausstellungsort, -datum und Unterschriften
Name des Ausstellers (auch computergeschrieben wiederholt), mit
Hinweis auf dessen Position, Rechtsstellung
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